FAQ
Für Augenärzte
Nein. Das ist weder das Ziel von epitop VISION, noch ist es von der Mehrheit der Augenoptiker gewünscht. Das Screening soll nur Patienten früh über mögliche Risiken und Vorsorgemöglichkeiten informieren und den Arztbesuch (falls erforderlich) bestmöglich vorbereiten. Dadurch sollen Ärzte entlastet und die Patienten bestmöglich aufgeklärt werden.
Beim Augenoptiker werden lediglich Messwerte, Daten oder Bilder erhoben, die dann für die ärztliche Beurteilung bereitgestellt werden. Die Beurteilung kann dabei durch regionale oder telemedizinisch eingebundene Ärzte erfolgen.
Bei epitop VISION werden Augenoptiker nicht nur telemedizinisch durch Ärzte unterstützt, sondern es stehen auch KI- Tools zur Verfügung, um die Patientenaufklärung so einfach und individuell wie möglich zu gestalten. So werden anhand zahlreicher Messwerte und einer optionalen telemedizinischen Beurteilung Beratungsvorlagen generiert, die auf die regionalen Möglichkeiten der teilnehmenden Ärzte angepasst sind. Ziel ist es die ärztlichen Prozesse zu verkürzen.
Anamnese, ggf. Biometrie, Aufnahmen der Netzhaut, telemedizinisch ärztlich gestaltetes Risikoprofil, Aufnahmen und Daten zur aktuellen Brillenversorgung. Hinzukommen Refraktions- und weitere Messwerte nach einer OP zur längerfristigen Überwachung.
Nein. Alle Patienten behalten natürlich das Recht auf freie Arztwahl. Ärzte, die im Netzwerk eingebunden sind, haben die Möglichkeit, bereits im Vorfeld auf die Daten zuzugreifen, sofern der Patient diesem zustimmt. Auch eine proaktive Kontaktierung der Patienten kann freigegeben werden, um z.B. ausgewählte Leistungen zu terminieren oder Details im Vorfeld eines Praxisbesuchs zu klären.
Die Kosten sind abhängig von der Netzwerkgröße und der bereits regional vorliegenden Infrastruktur. Allgemein setzen sich die Kosten aus einer einmaligen Gebühren für Einrichtung und Schulung sowie monatlichen Nutzungsabhängigen Gebühren zusammen. Damit binden wir uns an den Erfolg des Netzwerks und tragen damit auch Sorge, dass das Netzwerk mit Leben gefüllt wird und aktiv bleibt.
Ja, dies ist ein Bestandteil der längerfristigen, gemeinsamen Qualitätssicherung. So können Sie auch länger und ohne besondere Einbestellung der Patienten auf gewünschte Daten zugreifen und für Ihre interne Qualitätskontrolle nutzen.
Ja, das war eine unserer Maximen in den letzten 15 Jahren, in denen wir Experten aus der Medizin und den Gesundheitsberufen vernetzt haben. Viele neue telemedizinische Ansätze suchen aktuell ihre Positionierung auf dem Markt. Nicht alle erfüllen die breit gefächerten Anforderungen der unterschiedlichen rechtlichen Rahmen im Gesundheitswesen. Die epitop betreibt seit nunmehr fast 20 Jahren vernetzte Versorgungsmodelle. Entsprechend haben wir unsere Lösungen und Konzepte bis zu einem Reifegrad entwickelt, der es erlaubt, alle relevanten rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Diese beginnen bei der DSGVO und setzen sich fort mit Vorgaben der ärztlichen Berufsordnung (z. B. Fernbehandlungsverbot), dem Heilmittelwerbegesetz sowie zahlreichen Themen aus dem Wettbewerbsrecht. Sprechen Sie uns einfach mit konkreten Fragen an und lassen Sie sich überraschen, mit welcher Detailtiefe wir hier reagieren können.
WENN SIE WEITERE FRAGEN HABEN, MELDEN SIE SICH GERNE BEI UNS .
Sie können uns schriftlich über das Kontaktformular oder per E-Mail erreichen. Rufen Sie uns gerne bei Fragen oder Anregungen an. Wir sind Montag bis Freitag zwischen 10 und 17 Uhr für Sie erreichbar.