fbpx

FAQ

für Augenoptiker

Allgemeine Fragen & Antworten

Die epitop VISION Plattform nutzt als einzige eine Geräteunabhängige Lösung. Darüber hinaus sind die Funktionen nicht regional und überregional verfügbar.

Andere Plattformen sind entweder nur für den regionalen Einsatz oder als Emailersatz mit bekannten Partnern ausgerichtet.

Außerdem bietet epitop VISION als einzige Lösung auch einen flexiblen Austausch mit Hausärzten und Kliniken.

Die epitop Plattform nutzt die Komponenten der epitop eHealth Suite, die in vielen Bereichen der Versorgung eingesetzt wird. Von Praxis und Kliniknetzwerken, bis hin zu Versorgungs- und Forschungsnetzwerke.

Die Technologie unterstützt auch Kooperationen von Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen mit einer Vielzahl an individuellen Funktionen.

Das ist auf jeden Fall schonmal eine optimale Voraussetzung. Zwar gibt es rechtliche und berufsrechtliche Hürden, die eine professionelle und direkte Kooperation zwischen Augenoptiker und Ärzte unterbinden, aber hin und wieder einen befreundeten Arzt was fragen ist immer möglich. Die Stärke der Kooperationsplattform liegt hier nicht nur in der Rechtssicherheit, sondern auch in der kommunizierbaren Außenwirkung und der Dokumentation in der gemeinsam genutzten Akte.

 

Ja, aber es kommt auch auf die Feinheiten an. Nicht jedes Angebot ist zulässig, und auch bei der Bewerbung der Leistung muss man sich an strenge Rahmen halten. Ihnen die erforderliche Sicherheit und die Professionalität bei Gesundheitsleistungen zugeben war einer unserer Maximen in den letzten Jahren, in denen wir sehr viele Experten aus der Medizin und den Gesundheitsberufen vernetzen. Neue telemedizinische Ansätze suchen aktuell ihre Positionierung auf dem Markt. Nicht alle erfüllen die breit gefächerten Anforderungen der unterschiedlichen rechtlichen Rahmen im Gesundheitswesen. Die epitop betreibt aber seit nunmehr fast 20 Jahren vernetzte Versorgungsmodelle und haben uns auch einiges an Rechtssicherheit für Ihnen und uns durchgesetzt. Entsprechend haben wir unsere Lösungen und Konzepte bis zu einem Reifegrad entwickelt, der es erlaubt, alle relevanten rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Diese beginnen bei der DSGVO und setzen sich fort mit Vorgaben der ärztlichen Berufsordnung (z. B. Fernbehandlungsverbot), dem Heilmittelwerbegesetz sowie zahlreichen Themen aus dem Wettbewerbsrecht.

Die wichtigsten Aspekte, die hier zur Rechtssicherheit beitragen sind:

a) Hat Ihr Kunde die freie Wahl des Arztes?

epitop VISION bietet als einzige Lösung die Möglichkeit jederzeit beliebige Ärzte – am besten regional – mit Ihren Messwerten und Daten vernetzt zu versorgen, damit das telemedizinische Screening auch vom „Hausaugenarzt“ Ihres Kunden durchgeführt werden kann. Natürlich steht auch ein Arztnetzwerk mit weiteren Experten zur Verfügung, wenn Ihr Kunde keine Auswahl treffen möchte. Wichtig: Telemedizin hin oder her, die freie Arztwahl darf nicht eingeschränkt werden, erst recht nicht, wenn kommerzielle Interessen mit eine Rolle spielen.

b) Dürfen Sie Werbung für die Telemedizin machen?

Hier ist das Heilmittelwerbegesetz recht streng und möchte vermeiden (gemeinsam mit dem Fernbehandlungsverbot), dass ausschließlich telemedizinische Versorgungsmodelle nicht überhand gewinnen. Daher ist die Werbung für die Telemedizin per se nicht zulässig. Die Werbung Ihrer Screeningleistungen mit telemedizinischer Unterstützung fällt jedoch nicht darunter. Epitop VISION verknüpft als einzige Lösung die telemedizinische Vernetzung mit der regionalen Anbindung beliebiger Ärzte und sichert Ihnen so die erforderliche Rechtssicherheit.

c) Wie siehts aus mit Diagnostik? Als Optiker darf ich da ja nicht…

Das telemedizinische Screening von epitop VISION wird ärztlich ausgestellt und auch namentlich ausgegeben. Entsprechend dürfte der Screeningbericht auch eine abschließende ärztliche Diagnose beinhalten. Wir sind aber davon überzeugt, dass die Besprechung der weitreichenden Diagnostischen Möglichkeiten am Auge, v.a. wenn Systemische Risikofaktoren angeht bei Ärzten verbleiben sollte. Auch um Ihren Betrieb mit Therapieaufklärung nicht zu belasten. Hier sind Sie daher auf der sicheren Seite, da das Ergebnis des Screenings einem ärztlichen Befund entspricht. Achtung: Bei reinen KI Lösungen, die nicht ärztlich validiert sind, gilt das nicht. Achten Sie daher drauf wer am Ende des Tages die Haftung für die getroffenen Aussagen übernimmt.

Die Empfehlungen des Screenings unterscheiden sich zwischen Arztbesuch zur Vorsorge, und Arztbesuch zu einer ärztlichen Intervention.

Empfehlungen zur Vorsorge erfolgen auf der Basis der medizinischen Leitlinien und richten sich danach ob eine Vorsorge bereits erfolgt ist. Entsprechend werden Vorsorgeempfehlungen häufiger ausgesprochen, diese können aber auch zunehmend von telemedizinische angebundenen Augenoptikern übernommen werden, sofern keine Ärzte regional verfügbar sind.

Die Empfehlung zu einer ärztlichen Intervention ist in der Tat eher selten und wird nur ausgesprochen, wenn es wirklich erforderlich ist. Hier wird auch die Dringlichkeit mit ausgegeben.

Natürlich ist auch klar deklariert, ob die Empfehlung eine Vorsorge präferiert oder eine ärztliche Intervention.

Ja, sofern der Kunde natürlich damit einverstanden ist. Die Aufklärung des Kunden, ist natürlich notwendig und gemäß den Vorgaben der DSGVO auch unabdingbar. Für die korrekte Verarbeitung der daten stehen wir als Anbieter der Kommunikationsplattform natürlich gerade.

Bedenken & Sorgen
 Fragen & Antworten

Ärzte sind in aller Regel sehr stark ausgelastet und technologischen Lösungen gegenüber nicht immer sofort offen. Auch weil die Befürchtung dominiert, dass mit einer Kooperationsplattform noch mehr Arbeit für sie entsteht, die nicht oder nur unzureichend honoriert wird. Das ist sehr nachvollziehbar. Daher ist es zuallererst das wichtigste frühzeitig und kritisch zu hinterfragen, welchen Nutzen die Anbindung an die Plattform für die kritischen Ärzte hat. Davon gibt’s meistens viele, nur man muss diese herausarbeiten. Gelingt dies, übernehmen wir gerne die Ansprache. Liegt ein Nutzen – aus der Sicht der Praxis – nicht ausreichend auf der Hand, raten wir eher davon ab eine Anbindung zu forcieren.

Augengesundheit, Vorsorge und Diagnosevorbereitung stehen im Fokus der Augenoptiker. Der Augenoptiker übernimmt die Messung von Refraktion, Augeninnendruck, Tränenfilmscreening und Augenhintergrund. Die gemessenen Daten werden an epitop übermittelt und ausgewertet. Wenn erforderlich, erstellt das Deutsche Augenärztenetzwerk einen ausführlichen Screeningbericht für Ihren Patienten. Abhängig vom Ergebnis der Auswertungen übernimmt epitop auch die Einladung zu Folgeterminen oder die Empfehlung eines Arzttermines zur genaueren Abklärung. Trotz aller Technologien und Vernetzung bleiben Ärzte der erste Ansprechpartner bei medizinischen Beschwerden, Erkrankungen, Therapien, Operationen.  

Der Augenoptiker kann kürzere Wartezeiten für Gesundheitsleistungen und  Kompetente Betreuung rund um die Augengesundheit anbieten. Der Augenarzt kann sich mehr auf Operationen und andere Behandlungen, durch Entlastung in der Beratung und vernetzte Patientensteuerung, fossieren. Duch eine klare Verteilung wollen wir die Gesundheitsversorgung verbessern.

Das ist in der Tat ein wesentlicher Aspekt einer erfolgreichen Koexistenz mit den Ärzten. Die Patientenauslastung ist in den meisten Praxen bereits zu hoch. Daher muss der Fokus auf Patienten gesetzt werden, die eine ärztliche Betreuung in der Tat benötigen. Daher ist es wichtig hier eine korrekte und ausreichende Aufklärung zu betreiben. Damit Patienten nicht unnötig zum Arzt gehen, oder wenn sie zum Arzt gehen müssen, mit einer  korrekten Erwartungshaltung. Wo hier die Grenzen liegen und wie das im Einzelfall gelingt, besprechen wir gerne mit Ihnen in den persönlichen Onboardings oder in geeigneten Schulungen.

Das ist sicher eine Sorge, die lange führend war, aber mit der stetigen Umstrukturierung des Versorgungssystems an Gewicht verliert. Wichtig ist natürlich das, dass wichtige Thema Vorsorge nach wie vor eine wichtige Säule der Versorgung bleibt. Daher bleibt die Vorsorge oft eine private Zuzahlungsleistung, die in vielen Praxen eine relevante wirtschaftliche Säule darstellt, auch um die Basisversorgung sichern zu können. Daher bleibt es weiterhin wichtig klar zu kommunizieren, dass die ärztliche Vorsorge auf Ihre Leistungen in der Augenoptik aufbaut und keine doppelte Rechnung für die gleiche Leistung ist. Sprechen Sie mit Ihren Kunden offen darüber welche Leistungen vom Arzt erbracht werden müssten (im Screeningbericht aufgeführt) und was hier evtl. für Kosten bei Arzt entstehen könnten. Nicht selten reduziert sich der Aufwand beim Arzt und damit die Kosten durch die Vorarbeit, die Sie mit ihrem Kunden bereits abgeschlossen haben. Die ärztliche Vorsorge wird damit sogar effektiver und günstiger.

Eine sehr wichtige und oft gestellte Frage. Ihre Prozesse sind ja stets auf die beraterisch und wirtschaftlich optimierte Betreuung Ihrer Kunden ausgelegt. Mit der Einführung von Gesundheitsleistungen bekommen Sie ein sehr mächtiges Werkzeug die Beratung auszubauen und auch wirtschaftlich erfolgreicher zu werden. Hierzu müssen natürlich auch Anpassungen in den Prozessen durchgeführt werden, damit Sie dieses starke Werkzeug auch voll nutzen können. Bei Ihren erfolgreichsten Kolleginnen und Kollegen haben sich folgende Kernprozesse als sehr erfolgreich bewährt:

a) Begrüßung, Anamnese und Refraktion

b) Bildgebung inkl. Augenhintergrund

c) KI Quickcheck bei allen Kunden, um schnell eine erste Aussage über die nächsten Schritte zu erhalten

d) Brillenberatung

e) Besprechung des Quickcheck-Ergebnisses mit dem Kunden und Angebot eines Telemedizinischen Screenings. Erst am Ende des Gespräches um neben der optimalen Brille auch die Augengesundheit sicher zu stellen.

Wie sie sehen, sind es nur kleine Anpassungen im Prozess, die Wirkung wird sie jedoch positiv überraschen

Ja, das dürfen Sie und müssen Sie sogar. Die aktuelle Rechtsprechung räumt hier weitreichende Rechte und Pflichten ein, die mit der Rolle des Gesundheitsnahen Berufes Augenoptiker einhergeht. Übrigens: Myopie ist rechtlich genauso eine Diagnose wir Glaukom und es wird ohne Bedenken drüber gesprochen ohne dass es eine Diskussion hierzu gibt. Als richtungsweisend bei der Trennung zwischen Diagnosen, auf die sich ein Augenoptiker festlegen kann, gilt in wieweit die Diagnose allein an den Messung des Augenoptikers festgelegt werden kann. Das ist bei Myopie sicher möglich. Bei Glaukom wird’s wiederum schwierig, da die Diagnosestellung des Glaukoms eben nicht allein anhand der Messwerte abzuleiten ist. Kurzgefasst ist die Diagnose anhand der Ihnen vorliegenden Messwerte definiert, dürfen sie das. Müssen Sie weitere medizinische Kriterien zur Diagnosestellung heranziehen (Alter, Medikation, weitere Messdaten), dann wird’s zu einer zwingend ärztliche Tätigkeit.

Ja, sofern Sie diese nicht nutzen um ärztliche Aufgaben zu übernehmen. Der KI Quickcheck ist die einzige Lösung, die für den Einsatz in der Augenoptik entwickelt und ausgerichtet ist. Andere auf dem Markt befindlichen Lösungen wurden für den klinischen Einsatz entwickelt und per Definition als diagnostische Tools deklariert. Hier wird’s schwierig und hat auch einige Rechtsstreitigkeiten ausgelöst. Wichtig: Eines der jüngsten Entscheidungen aus dem dem Jahr 2021, entkräftet die oft kleingedruckten Hinweise, dass die Auswertungen keine Diagnosen seien. Der Gerichtsbeschluss besagt dabei, dass ein kleiner Hinweis auf einem Bericht, besagt das ein offensichtlich als Diagnostik erkennbarer Bericht doch kein Ärztlicher Befund sein, und man doch einen Arzt besuchen soll nichtig ist und die Auswertung als Ärztlicher Befund dem Augenoptiker auferlegt wird (Landgericht Darmstadt 12 O 8/21)

Sollte das trotz der wachsenden Aufklärung und Akzeptanz erfolgen, unterstützen wir Sie gerne bei der Kommunikation. Erfahrungsgemäß ist es leichter, wenn wir als ärztliche Betreiber der Plattform die Kooperationsmöglichkeiten und den Nutzen darstellen, als im persönlichen Gespräch zwischen Augenoptiker und Praxis. Zumeist stehen hier falsche Annahmen über Ziele und Möglichkeiten der Telemedizin im Raum, die wir gerne mit Ihnen gemeinsam entkräften. So können die Möglichkeiten der gemeinsamen Entwicklung mit den Ärzten am besten entwickelt werden.

Wettbewerbsfähigkeit
 Fragen & Antworten

Die epitop VISION Plattform nutzt als einzige eine Berufs- und Fachbereichs unabhängige Lösung. Darüber hinaus sind die Funktionen nicht regional begrenzt. Andere Kommunikationsplattformen sind entweder nur für den Einsatz in der Augenoptik geeignet oder nur in der Lage einzelne und ausgewählte Partner zu vernetzen. Damit können andere Plattformen, weder eine überregionale Kooperation unterstützen noch eine Zusammenarbeit mit Ärzten oder Kollegen aus anderen Bereichen (z.B. Hausärzte oder Apotheken). Mit der epitop VISION Plattform sichern Sie sich somit die Zukunftssicherheit und die Möglichkeit sich übergreifend stärker zu positionieren.

Durch Erweiterung Ihrer Dienstleistungen können Sie Ihr Kundenpotenzial steigern. Wir können Ihnen helfen, Ihr Angebot attraktiver zu gestalten und neue Kunden anzusprechen.  Es ist jedoch wichtig, Ihre Zielgruppe und deren Bedürfnisse genau zu kennen, um sicherzustellen, dass diese Erweiterung für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Gerne können wir gemeinsam überlegen, wie Sie Ihr Kundenpotenzial mit uns maximieren können.    

Durch die Erweiterung Ihrer Dienstleistungen, werden Sie interessanter für Ihren Kundenkreis. Sie bieten eine Dienstleistung an, die Ihr Kunde für eine besserer Gesundheitsvorsorge benötigt.  Wiederkehrende Kunden durch Einbindung in die Gesundheitsversorgung und automatische Einladungen zu Folgeterminen.

Seien Sie präsent, bewerben Sie Ihre Serviceangebote inkl. telemedizinisches Screening bei Ihrem Internetauftritt und z.B in Ihrem Schaufenster. Werbemittel erhalten Sie in unserem Online-Shop. Gerne helfen wir Ihnen auch, bei einem informativen Text für Ihren Online-Auftritt.

In Zusammenhang mit Gesundheitsleistungen ist es wichtig mit Bedacht an die Werbung heranzugehen. Beachtet man die wesentlichen gesetzgeberischen Rahmenbedingungen bei der Werbung für Telemedizin und Gesundheitsdienstleistungen kann man sehr gut über die eigenen Leistungen sprechen und Werbungmachen. Um Ihnen den Weg zu vereinfachen haben wir eine wachsende Auswahl an Werbemitteln vorbereitet auf die Sie zurückgreifen können. Als VISION 360 Anwender, können Sie alle Werbemittel über unseren epitop VISION Store bestellen, bei den meisten VISION 360 Paketen erhalten Sie auch einen Werbekostenzuschuss und können die Unterlagen kostenfrei nutzen.

Gewinnmaximierung, Marge und Kosten
Fragen & Antworten

Ja, mit epitop VISION 360 und telemedizinischem Screening können Sie Ihre Marge möglicherweise erhöhen, da diese Technologie dazu beitragen kann, Prozesse zu optimieren, Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern. Um festzustellen, ob diese Lösung für Ihr Unternehmen geeignet ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. 

Die Kosten sind abhängig von den gebuchten Modulen. Ausführliche Details zu den Kosten, Modulen und Paketen finden Sie unter unserer Seite: VISION Tarife

Bei der Gestaltung Ihres Angebots sind Sie völlig frei. Unserer Erfahrung nach wird die Beratungsleistung rund um das Screening zumeist in einem größeren Refraktionspaket angeboten und zwischen 59 € und 99 € bepreist.

Ja, der Kunde bekommt einen ausführlichen Bericht über die Ergebnisse des Screenings oder des Quickchecks. Mit diesen Ergebnissen kann der Kunde zielgerichtet bei seinem Augenarzt einen Termin vereinbaren oder einen telemedizinischen Dienst in Anspruch nehmen. Bei dem Kunden wird nur einmal das Screening oder der Quickcheck durchgeführt und hat dadurch nur einmalig die Kosten für die Untersuchung. Untersuchungen, die ggf. beim Arzt durchgeführt werden, bauen auf das Screening auf und sind Untersuchungen, die weitergehen als das Screening (z.B. OCT). Die Kunden zahlen daher in keinem Fall doppelt für die gleiche Leistung.

Hier sind Sie natürlich frei in Ihrer Gestaltung, der epitop KI Quickcheck ist jedoch als Unterstützung Ihrer betrieblichen Prozesse optimiert und dafür ausgelegt, sodass jeder Kunde ein Quickcheck erhält. Daher wird der Quickcheck als Flatrate angeboten. Wir empfehlen jedoch den Quickcheck in die Refraktion pauschal einzurechnen, um keine „Verkaufshürde“ für den Quickcheck aufzubauen, die einer pauschalen Durchführung bei jedem Kunden im Weg stehen könnte.

Die gesetzlichen Kassen leider nein, die meisten Krankenkassen bezahlen keine Gesundheitsvorsorge. Gegebenenfalls kann der Kunde selbst prüfen, welche Vorsorgeuntersuchungen von der Krankenkasse nachträglich eingereicht werden können. Private Krankenkassen haben hier größere Spielräume.

Alle über 35 gemäß den geltenden Vorgaben der Gesundheitsvorsorge. Wichtig ist dabei, dass Kunden mit bekannten Risiken oder gar Erkrankungen eher nicht für ein Screening in Frage kommen. Viel wichtiger ist ein Screening bei Kunden ohne bislang bekannte Risiken. 

Technische Fragen & Antworten

Ein Rechner mit einem Internetzugang ist grundsätzlich ausreichend. Sollen lokale Schnittstellen eingebunden werden (z.B. zu  Messgeräten oder anderen Softwaresystemen) ist ein Windows Betriebssystem erforderlich.

Die Anzahl der Schnittstellen, die mit der epitop VISION Plattform interagieren wächst regelmäßig. Schnittstellen werden dabei sowohl zu lokalen Systemen (z.B. Branchensoftware) aber auch zu anderen Plattformen entwickelt und implementiert.

Technisch kann das Screening alle verfügbaren Daten nutzen, da hierzu die epitop VISION Kommunikationsplattform genutzt wird. Die Algorithmen und das Training der beurteilenden Experten fokussiert sich aktuell auf Netzhautbilder. Zusätzliche Daten wie OCT oder andere Messdaten können beim Screening mit genutzt werden.

Beim telemedizinischen Screening werden die Bilder und Daten von Menschen und persönlich beurteilt (nicht von einer KI). Diese können regional angeschlossene Augenärzte sein, oder aber auch andere, sofern regional kein Arzt für die telemedizinische Beurteilung zur Verfügung steht. Durch die breite Expertise steht die Qualität der Bilder im Vordergrund und weniger die genutzte Kamera. Daher sind Bildgebende Systeme (Kameras, Scanner, OCT etc.) für das telemedizinische Screening geeignet, die Aufnahmen in einer guten Qualität liefern. Zu beachten ist dabei, dass die Bildqualität sowohl von dem Bildgebenden Gerät, aber auch von der Erfahrung des Teams und den äußeren Bedingungen abhängt.  

Hierzu werden KI Algorithmen eingesetzt, die Strukturen erkennen können. KI´s haben dabei eine deutliche technischere Sicht auf Bilder als erfahrende Ärzte. Daher passen wir die Algorithmen für die unterschiedlichen Technologien der Bildgebenden Systeme an, damit die Ergebnisse auf die jeweiligen Technologien passen. Aktuell werden folgende Systeme unterstützt:

  • EasyScan (SLO Technologie)
  • Rodenstock DNEYEScanner 3
 

Kurz vor der Freigabe stehen:

  • Funduskameras mit Slit-scan Technologien (z.B. Topcon NW500)
  • DRS Plus (iCare, Bon Optik)

Zwischen 3-7 Minuten ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit, je nach Auslastung. Die etwas längere Laufzeit begründet sich u.a. durch die einmalige Kombination der KI basierten Auswertung der Bilder, mit Daten aus der Kundenhistorie und Anamnese, die der epitop KI QuickCheck als einzige Lösung durchführt, um individuelle Ergebnisse zu bekommen. Aus unserer Sicht ein Muss, was leider von anderen Anbietern nicht angeboten wird.

Die Ergebnisse der telemedizinisch durchgeführten Auswertungen können zwischen 3-5 Tagen benötigen. In Ausnahmefällen kann es zu längeren Zeiten kommen, da einzelne Fälle eine zusätzliche Qualitätssicherungsschleife durchlaufen. Z.B. bei unklaren und fraglichen Fällen, die eine weitere Meinung erfordern.

WENN SIE WEITERE FRAGEN HABEN, MELDEN SIE SICH GERNE BEI UNS .

Sie können uns schriftlich über das Kontaktformular oder per E-Mail erreichen. Rufen Sie uns gerne bei Fragen oder Anregungen an. Wir sind Montag bis Freitag zwischen 10 und 17 Uhr für Sie erreichbar.